Keine Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit

31.01.2010

Kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

 

Ein Vermieter ist laut Bundesgerichtshof nicht verpflichtet, seinem bisherigen Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses über die Erteilung einer Quittung der vom Mieter empfangenen Mietzahlungen hinaus eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu erteilen, damit dieser die Bescheinigung bei der Anbahnung eines neuen Mietverhältnisses dem künftigen Vermieter vorlegen kann.

 

Urteil des BGH vom 30.09.2009 - VIII ZR 238/08

 

 
Zurück...
 
Testamentsvollstreckung Muenchen, Testament Ingolstadt, Erbvertrag Weilheim, Erbrecht Muenchen, Mietvertrag Kempten, Rechtsanwaltskanzlei Muenchen, Gewerbliches Mietrecht Muenchen, Kanzlei Muenchen, Pflichtteilsregelung nahe Ebersberg, Kuendigung Mietvertrag Rosenheim