Reisekosten eines Miterben

09.01.2008

Die Kosten einer üblichen kirchlichen und bürger-lichen Feier gehören zu den Bestattungskosten, weitere Reise- oder Verpflegungskosten jedoch nicht. Ein Miterbe kann daher durch die Geltend-machung dieser Kosten den Nachlass und damit den Ausgleichsanspruch des oder der Miterben nicht mindern.

Urteil des AG Hamburg vom 09.01.2008
7c C 13/07
ErbR 2008, 202

 
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