Keine Unterhaltsbeschränkung nach langer "Hausfrauenehe"

09.03.2010

Nach einer 32-jährigen Hausfrauenehe, in der sich die Ehefrau ausschließlich um Haushalt und Kinder gekümmert hat, kann der unterhaltspflichtige Ehemann weder eine Befristung noch eine Begrenzung des nachehelichen Unterhalts verlangen. Bei der Berechnung des Unterhalts sind jedoch die Rentenbezüge der geschiedenen Hausfrau, die sie durch den Versorgungsausgleich erworben hat, unterhaltsmindernd zu berücksichtigen.

 

Urteil des OLG Dresden vom 25.09.2009 - 24 UF 717/08

(NJW-RR 2010, 150)

 

 
Zurück...
 
Familienrecht Muenchen, Testamentsvollstreckung nahe Kempten, Versorgungsausgleich Garmisch Partenkirchen, Rechtsanwaltskanzlei Muenchen, Fachanwalt Familienrecht Muenchen, Kanzlei Muenchen, Testament Muenchen, Schadensersatz Nuernberg, Mietrecht Muenchen, Eherecht Muenchen