Eherecht und Familienrecht München

Scheidung, Trennung, Sorgerecht

Bei dem Eherecht handelt es sich um ein Teilgebiet des Familienrechts. Diese zwei Rechtsgebiete greifen ineinander und behandeln thematisch verwandte Rechtsgrundlagen. Das Eherecht befasst sich mit den gesetzlichen Vorgaben und Regelungen bezüglich einer Heirat als auch einer Scheidung zweier Ehepartner. Zudem sind im Eherecht auch entsprechende Grundlagen einer rechtskräftigen Ehe festgehalten. Auf der Basis dieser rechtlichen Grundzüge helfen Ihnen die Rechtsanwälte unserer Kanzlei in München dabei, Eheverträge aufzustellen und stehen Ihnen beratend bei jeglichen Fragen zum Thema Ehevertrag zur Verfügung. Im Falle einer Trennung oder einer Scheidung treffen wir sowohl Trennungsvereinbarungen als auch Scheidungsvereinbarungen mit dem Rechtsbeistand des ehemaligen Partners.

Im Falle einer Scheidung fallen zudem noch weitere Aspekte an, die unbedingt berücksichtigt werden sollten. So können Sie unsere Anwälte in München auch zu den Themen der Zugewinnregelung, der Hausratsverteilung und zum Versorgungsausgleich jeder Zeit um Rat bitten. Wir übernehmen für Sie auch unter Umständen anfallende Vermögensauseinandersetzungen und sorgen dafür, dass beide Seiten das bekommen, was ihnen zusteht.

Das Familienrecht regelt über das Eherecht hinaus weitere Rechtsverhältnisse verwandter oder in einer Lebenspartnerschaft wie der Ehe beispielsweise lebender Personen. So gehören beispielsweise Sorgerechtsregelungen und Umgangsregelungen für gemeinsame Kinder zum Gebiet des Familienrechts. Unsere Anwälte bemühen sich um eine Regelung, die vor allem das Wohl des Kindes in den Vordergrund rückt und sorgen dafür, dass auf die Wünsche des Kindes bzw. der Kinder Rücksicht genommen wird. Auch die Verhandlungen für den zu zahlenden Unterhalt übernehmen unsere Anwälte.

Wenden Sie sich bei Fragen gerne direkt an uns!

 
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